Inhaltlich beziehen sich die Akten der BA auf ein Akkreditierungsverfahren 1998/1999. In dessen Vorfeld ersuchte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) die BA um sachdienliche Informationen. Die BA übermittelte dem EDA in der Folge eine «Note» vom (…) der Bundespolizei. Im übrigen enthalten die Akten der BA Dokumente des EDA, welche dieses der BA zusammen mit dem Auskunftsersuchen zur Verfügung stellte. B. Im Folgenden beantragte der Beschwerdeführer am 17. Juli 2001 die Berichtigung bzw. Vernichtung des Dossiers der BA.