4 im Einzelfall Auskunft über Personendaten (aus den Datensammlungen der Zentralstellen) bekanntgeben. Dabei sei klar festzuhalten, dass die Zollverwaltung nicht Datenherrin dieser Datensammlungen sei. Der Erkennungsdienst könne den betroffenen Behörden erkennungsdienstliche Auskünfte aus dem automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) erteilen. Gemäss telefonischer Auskunft des BAP würden im Einzelfall in der Regel den Grenzwachtposten keine Auskünfte aus dem AFIS erteilt; völlig ausgeschlossen sei es indessen nicht.