Neben den bekannten Fahndungsmitteln wie RIPOL, ZAR und AUPER könne jedoch ein Grenzwachtbeamter telefonisch um folgende Auskünfte ersuchen: bei der Sektion Untersuchungsdienst über Einträge in der Strafaktenkartei, bei der OZD über Einträge in der Zentralkartei der verzollten und unverzollten Fahrzeuge sowie beim BAP Journalanfrage via Zentralstellendienste. Das Zollinspektorat Zürich-Flughafen habe mitgeteilt, dass die zivile Stelle der Zollverwaltung Zugriff auf das RIPOL habe. Dieses Instrument werde ausschliesslich für die Sachfahndung benützt. Fragen über eine bestimmte Person würden mit der Kantonspolizei telefonisch besprochen.