3 zur Zeit nicht durch ein zollverwaltungsinternes Netzwerk verbunden seien. Die Abteilung Strafsachen der OZD führe zwar eine Strafkartei mit Angaben über die Strafverfolgung wegen Widerhandlungen gegen das Zollgesetz und gegen andere Bundesgesetze, bei denen die EZV Strafverfolgungsbehörde sei. Aufgrund der Abklärungen der Beschwerdegegnerin könne mitgeteilt werden, dass der Beschwerdeführer in dieser Kartei nicht verzeichnet sei. Der Beschwerdeführer habe nicht dargetan, weshalb die ihm erteilte Auskunft falsch und inwiefern Bundesrecht verletzt worden sein soll.