4 Beschwerdeführer könnte eine Bewilligungserteilung die Vollständigkeit der Angaben nicht gewährleisten. Eine solche gebe es nur bei einer gesetzlich verankerten Meldepflicht. Auch spiele für die vorliegend umstrittene Frage die Erteilung einer Klinikbewilligung an das Universitätsspital keine Rolle, weil eine Klinikbewilligung nur für Forschungsprojekte innerhalb einer Klinik gelte, bei denen weder mit anonymisierten Daten gearbeitet noch eine Einwilligung mit zumutbarem Aufwand eingeholt werden könne. In casu sei jedoch die Einholung der Einwilligung gerade als zumutbar erachtet worden.