Nach deren Eröffnung habe die Expertenkommission das Einholen der Einwilligung als zumutbar erachtet. Gerade weil die Datenerhebungen im direkten Kontakt mit den Patientinnen und Patienten geschähen, erachte die Expertenkommission den zusätzlichen Aufwand für das Einholen der Einwilligung als gering und praktisch vernachlässigbar. Sie halte deshalb nach wie vor an dieser Auffassung fest und stütze sich dabei auf ihre bisherige Praxis ab. Entgegen der Ansicht der