In ihrer schriftlichen Vernehmlassung vom 26. Juli 1999 beantragte die Expertenkommission, die Beschwerde vom 16. Mai 1999 sei vollständig abzuweisen. In der Begründung erläuterte sie den Aufbau der erteilten Bewilligung. Bei dem im Bewilligungsentscheid als aktuelle Datenbank bezeichneten Teil habe die Bewilligung zeitlich nur bis zur Eröffnung des Entscheides erteilt werden können. Nach deren Eröffnung habe die Expertenkommission das Einholen der Einwilligung als zumutbar erachtet.