Diese Bewilligung gilt bis zum Eingang der schriftlichen Ausfertigung der Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Bewilligungsnehmer die Einwilligung der Betroffenen darüber einholen, dass sie mit der Verwendung ihrer Daten zum genannten Forschungsprojekt einverstanden sind. b. Den behandelnden Ärztinnen und Ärzten der medizinischen Kliniken des Universitätsspitals […] wird die Bewilligung erteilt, den Bewilligungsnehmern gemäss Ziffer 1 Einblick in die Personendaten von Patientinnen und Patienten zu geben, welche in einer der genannten Kliniken hospitalisiert waren. Die Datenbekanntgabe darf nur dem nachfolgend in Ziffer 3 lit. b umschriebenen Zweck dienen.