Oft seien auch andere Personen erwähnt. Beim Auskunftsgesuch müsse das Dossier in seinem gesamten Umfang durchgesehen und geprüft werden, welche Aktenstücke Personendaten des Gesuchstellers (und nicht anderer Personen) enthielten und somit ediert werden müssten. Oft müssten Rückfragen getätigt werden; dann habe eine Kontrolle stattzufinden und schliesslich müssten die Akten kopiert und versandt werden.