a. Dem Beschwerdegegner ist darin zuzustimmen, dass die in Art. 2 VDSG als Ausnahme von der Kostenlosigkeit vorgesehene Kostenbeteiligung dem Gesuchsteller vorgängig der Auskunftserteilung mitzuteilen ist, worauf dieser gegebenenfalls sein Gesuch innert 10 Tagen zurückziehen kann (Art. 2 Abs. 2 VDSG). Es kann keinesfalls der Sinn dieser Regelung sein, dem Gesuchsteller zusammen mit dieser Mitteilung auch gleich die Akten, auf die sich sein Auskunftsbegehren bezieht, kostenlos zuzustellen, damit dieser