b DSG qualifiziert werden, auch wenn gewisse Formelemente einer Verfügung wie insbesondere auch die Rechtsmittelbelehrung fehlen. Dies wurde denn auch vom Beschwerdegegner selbst nicht in Zweifel gezogen. 3. (…) 4. Materiell sind die Vorgehensweise des Beschwerdegegners, die gestützt auf Art. 8 DSG verlangte Akteneinsicht durch Zustellung von Aktenkopien per Nachnahme zu gewähren, der Grundsatz der Kostenbeteiligung im konkreten Fall an und für sich sowie - bei Bejahung dieses Grundsatzes - die Höhe derselben streitig.