1 Am 13. Juli 2000 haben L. und D. durch ihren Anwalt Beschwerde bei der Eidgenössischen Datenschutzkommission (EDSK) eingereicht. Die Beschwerde bezieht sich auf eine Zwischenverfügung des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) vom 28. Juni 2000 betreffend unentgeltliche Rechtspflege. Die Beschwerdeführer beantragen: «1. Die angefochtene Zwischenverfügung sei aufzuheben;