Art. 8 Abs. 5 DSG. Art. 2 VDSG. Grundsatz der Kostenlosigkeit der Auskunft. - Die Erhebung einer Kostenbeteiligung ist nicht zulässig, wenn der Gesuchsteller die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege erfüllt (E. 2). - Der Anspruch auf unentgeltliche Verbeiständung durch einen Rechtsanwalt ist für das auf Auskunftserteilung abzielende Verwaltungsverfahren grundsätzlich zu verneinen (E. 3).