Bei diesem Ergebnis ist die Beschwerde gegen das BAG vollumfänglich abzuweisen. Diejenige gegen den Beauftragten KSD ist, soweit darauf einzutreten ist, teilweiswe gutzuheissen und dieser anzuweisen, die Bekanntgabe der Daten im System MEDICO, soweit sie männliche Medizinalstudenten (ab Anmeldung zur ersten Vorprüfung) und männliche Inhaber des eidgenössischen Medizinaldiploms bis zum 45. Altersjahr betreffen, an die Untergruppe Sanität zum Zwecke militärischer Ein- und Umteilungen zu unterlassen, solange hierfür eine gesetzliche Grundlage fehlt.