Indessen geht die EDSK mit dem EDSB und den Beschwerdegegnern davon aus, dass die auf der Abfragemaske von MEDICO ersichtlichen Daten auch in der durch die Weiterbearbeitung erreichten Kombination noch kaum geeignet sind, wesentliche Aspekte oder Teilaspekte der Persönlichkeit offenzulegen oder die betroffene Person in ihrer Freiheit einzuschränken, sich in der Gesellschaft so darzustellen, wie sie es für richtig hält. Auch die zusätzlichen Daten sind entweder blosse Identifikationsdaten (AHV-Nr., Adresse, Heimatgemeinde) oder geben Auskunft über spezifische berufliche Kenntnisse (zivile Funktion, Fachärztetitel, Spezialistenausbildung).