Dadurch entsteht zwar ein etwas umfassenderes Bild über einen bestimmen Teilbereich der Persönlichkeit, nämlich bezüglich der beruflichen Fähigkeiten und der Aktivitäten im zivilen und im militärischen Bereich. Indessen geht die EDSK mit dem EDSB und den Beschwerdegegnern davon aus, dass die auf der Abfragemaske von MEDICO ersichtlichen Daten auch in der durch die Weiterbearbeitung erreichten Kombination noch kaum geeignet sind, wesentliche Aspekte oder Teilaspekte der Persönlichkeit offenzulegen oder die betroffene Person in ihrer Freiheit einzuschränken, sich in der Gesellschaft so darzustellen, wie sie es für richtig hält.