Personendaten, die über einen längeren Zeitraum zusammengetragen werden und dadurch gleichsam ein biografisches Bild ergeben, indem sie eine Entwicklung, einen Werdegang, also eine Art «Längsprofil» der betroffenen Person aufzeigen, sind eher als Persönlichkeitsprofil zu qualifizieren als Daten, die eine blosse Momentaufnahme, ein «Querprofil», darstellen. Im Weiteren wird unter Umständen der konkrete Zusammenhang, in dem die Daten verwendet werden, mit entscheidend dafür sein, ob der qualifizierte gesetzliche Schutz zum Tragen kommen soll oder nicht (z.B. hat die bisherige berufliche Tätigkeit einer Person als Qualifikation und damit als berufliches Teilprofil