d DSG ist ein Persönlichkeitsprofil «eine Zusammenstellung von Daten, die eine Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit einer natürlichen Person erlaubt». Mit dem zusätzlich in das Gesetz eingeführten Begriff des Persönlichkeitsprofils wird dem Umstand Rechnung getragen, dass eine Vielzahl für sich allein nicht besonders schützenswerter Daten sich zu einem Bild über die betroffene Person verdichten lassen, das als solches ein Risiko für die Persönlichkeit darstellt und die betroffene Person in ihrer Freiheit einschränkt, sich in der Gesellschaft so darzustellen, wie sie dies für richtig hält (vgl. U. Belser, Kommentar