Die Daten seien bislang nicht an militärische Stellen des Bundes oder der Kantone bekannt gegeben worden. Hauptzweck von MEDICO sei die Sicherstellung der sanitätsdienstlichen Versorgung der Bevölkerung auch in ausserordentlichen Lagen. Durch die Bekanntgabe der Daten an die Untergruppe Sanität im VBS diene das System nur in zweiter Linie der Ein- und Umteilung von Medizinalpersonen im Militär. Die vom BAG übermittelten Daten seien weder besonders schützenswert noch stellten sie Persönlichkeitsprofile dar. Es bestehe kein Risiko für eine Persönlichkeitsverletzung. Die gesetzliche Grundlage für die Datenbekanntgabe des BAG bilde Art.