Die Beschwerdeführer begründen ihre Rechtsbegehren in den beiden Beschwerden und in der Replik wie folgt: Die Datenbekanntgabe stelle eine Verletzung der persönlichen Freiheit oder der Persönlichkeit der betroffenen Männer dar. Mittels des Systems MEDICO könnten junge Mediziner aufgespürt und zur Offiziersausbildung aufgeboten werden, was negative Auswirkungen auf die Ausbildung und spätere Berufstätigkeit haben könne. Die Beschwerdeführer machen ferner geltend, dass die Daten, die bei den Medizinalprüfungen erhoben würden, für sich selbst die Qualität eines Persönlichkeitsprofils hätten.