Sie beantragen im Wesentlichen, es sei die Bekanntgabe der Daten zu sperren und verlangten vorsorgliche Massnahmen. C.2. Gegen den abweisenden Entscheid des Beauftragten KSD erhoben die Beschwerdeführer am 20. August 1998 Beschwerde bei der EDSK. Sie beantragen im Wesentlichen, der Entscheid sei aufzuheben und die Bearbeitung der Personendaten sei zu unterlassen, die Bekanntgabe von Daten zu sperren und die bereits bearbeiteten Daten seien zu vernichten.