Mit Verfügung vom 7. April 1998 hat das BAG das Gesuch um vorsorgliche Massnahmen und am 7. August 1998 das Gesuch um Sperrung der Datenbekanntgabe abgewiesen. B.2. Mit Gesuch vom 10. Februar 1998 verlangten die Beschwerdeführer beim Beauftragten KSD im Wesentlichen die Sperrung der Bekanntgabe der Personendaten der männlichen Studierenden ab der ersten Vorprüfung und der männlichen Inhaber des eidgenössischen Diploms bis zum 45. Altersjahr an das VBS. Sie verlangten zudem, dass die bisher bearbeiteten Daten vernichtet werden und ferner, dass die Bekanntgabe der in Frage stehenden Personendaten im Sinne einer vorläufigen Massnahme gesperrt werde.