Die Daten werden auch dazu benutzt, militärische Ein- und Umteilungen vorzunehmen. B.1. Mit Gesuch vom 10. Februar 1998 stellten die Beschwerdeführer beim BAG das Gesuch, die Bekanntgabe der Personendaten der männlichen Medizinstudenten (ab Anmeldung zur ersten Vorprüfung) und männlichen Inhaber des eidgenössischen Diploms bis zum 45. Altersjahr an das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) zu sperren. Zudem beantragten sie vorsorgliche Massnahmen. Mit Verfügung vom 7. April 1998 hat das BAG das Gesuch um vorsorgliche Massnahmen und am 7. August 1998 das Gesuch um Sperrung der Datenbekanntgabe abgewiesen.