a AMV übermittelt das BAG nun automatisch die Personendaten, dies unabhängig davon, ob die Medizinstudenten und -studentinnen in die Datenübermittlung eingewilligt haben oder nicht. Auf dem entsprechenden Prüfungsformular 1998 bestand immer noch die Möglichkeit, mittels Ankreuzen den Datentransfer an die militärischen Behörden zu verhindern.