A. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erhebt im Rahmen der Medizinalprüfungen Personendaten der Prüfungskandidaten und -kandidatinnen (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Vor- und Schlussprüfungen) und gibt sie an das Sekretariat des koordinierten Sanitätsdienstes (KSD) weiter. Diese Daten dienen der Einsatzplanung der Medizinalpersonen im Rahmen des KSD. Für die Datenübermittlung hat das BAG anfänglich die schriftliche Einwilligung der Prüfungskandidaten und -kandidatinnen auf dem Fomular «Definitive Einschreibung» eingeholt.