Rechtsfolgen im Falle widerrechtlicher Datenbearbeitungen durch Private richten sich gemäss Art. 15 DSG ausschliesslich nach den Art. 28 - 28l des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10. Dezember 1907 (ZGB, SR 210). Art. 29 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 33 Abs. 1 Bst. a DSG bilden für eine Beschlagnahmung der noch im Handel befindlichen Exemplare der CD-ROM AUTOdex oder für die Einziehung des durch den Vertrieb derselben erzielten Gewinnes - hierin ist der Gesuchsgegnerin Recht zu geben - keine gesetzliche Grundlage. Ersteres könnte allenfalls von einem zuständigen Zivilrichter auf Klage eines in seinen Recht betroffenen, letzteres vom Strafrichter im