5 sind. Das ist z. B. typisch für Telefonbücher, die auch periodisch erneuert werden, aber jeweils sachlich identische Datensammlungen bilden. Da, wie oben gesagt, die Beschränkung der angebotenen Abfragemöglichkeiten nicht entscheidend ist, weil das Auswertungspotential und damit das Gefährdungspotential der beiden Versionen der CD-ROM dasselbe ist, so begegnet die neue «CD 97/98» denselben datenschutzrechtlichen Einwendungen wie die am 18. März 1998 beurteilte «CD 96/97». Der Einwand der Gesuchsgegnerin, bei der vorliegenden CD handle es sich um eine neue, bis anhin noch nicht beurteilte Datenbearbeitung, ist deshalb nicht zu hören.