Es ist demnach davon auszugehen, dass maschinenlesbare Datensammlungen auf CD-ROM oder auf anderen primären Datenträgern, die vom Käufer physisch übernommen werden können, mit mehr oder weniger Aufwand alle logisch möglichen Abfragemöglichkeiten erlauben». Die EDSK erachtete deshalb das bereits im damaligen Verfahren erhobene Angebot der Gesuchsgegnerin, die CD-ROM in Bezug auf die Suchmöglichkeiten einzuschränken, als untauglich und bestätigte die Empfehlung des EDSB, Produktion und Betrieb der CD definitiv einzustellen. Damit war klarerweise jegliche Form dieser CD, einschliess­lich der nunmehr vorliegenden «Light»-Version gemeint.