sollte das Gesuch, entsprechend der darauf angegebenen Verfahrensnummer, die alte CD betreffen, sei es daher vollständig gegenstandslos, und es sei darauf nicht einzutreten. Mit Formularen vom 14. Juli 1998 habe die Gesuchsgegnerin dem EDSB eine neue CD («CD 97/98») angemeldet, bei deren Herstellung den im Verfahren betreffend die frühere CD («CD 96/97») vorgetragenen Bedenken Rechnung getragen worden sei. Namentlich seien die Suchoptionen auf eine einzige beschränkt, nämlich diejenige, welche auch in den entsprechenden Verzeichnissen in Buchform möglich sei: die Suche nach dem Halter aufgrund der Autonummer. Der EDSB habe die Anmeldung dieser Datensammlung mit Schreiben vom 22. Juli 1998