Das Urteil ist rechtskräftig. B. Mit einer Eingabe vom 19. August 1998 wandte sich der EDSB erneut an die EDSK. Er teilte mit, die D. GmbH habe mit Schreiben vom 14. Juli 1998 die Datensammlung «CD-ROM mit Internet-Seite mit den Fahrzeughaltern der Schweiz aktualisiert, fehlerfrei, Suchkriterien eingeschränkt (Suche nur nach Fahrzeugnummern)» beim EDSB gemeldet. Dieser habe in der Folge festgestellt, dass die fragliche CD-ROM auf dem Markt wieder erhältlich ist. Die neue Version der CD-ROM unterscheide sich vom Gegenstand des oben (Bst. A) erwähnten Entscheides der EDSK im Wesentlichen dadurch, dass die Suchoptionen eingeschränkt worden seien.