A. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDSB) empfahl am 17. Ja­nuar 1997 der D. GmbH, die Produktion und den Vertrieb der CD-ROM AUTOdex, enthaltend die Daten der in der Schweiz registrierten Motorfahrzeughalter, definitiv einzustellen. Nach Ablehnung dieser Empfehlung durch die Adressatin gelangte der EDSB im Verfahren gemäss Art. 29 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) an die Eidgenössische Datenschutzkommission (EDSK). Mit Urteil vom 18. März 1998 hiess diese die Weiterziehung gut und bestätigte die Empfehlung des EDSB vom 17. Januar 1997. Das Urteil ist rechtskräftig.