41 Abs. 1 Bst. d VwVG). - Identität der Gegenstand des Vollstreckungsbegehrens bildenden Datensammlung mit der im zu vollstreckenden Entscheid beurteilten bejaht, wenn zwei verschiedene Versionen einer CD-Rom mit den Daten der in der Schweiz registrierten Motorfahrzeughalter, wenn auch mit unterschiedlichen Abfragemöglichkeiten, in Frage stehen.