Wenn nun eine sehr kleine Anzahl von Abonnenten den Dienst CLIR (Unterdrückung der Anrufanzeige) verlange, so sei das ein Ausnahmefall, und des­sen Einrichtung rechtfertige nach dem Verursacherprinzip die bescheidene Gebühr von Fr. 15.-. Dass unter Umständen auch noch der vollständige Name des anrufenden Abonnenten angezeigt würde, sei nicht der Telecom PTT respektive der Swisscom AG anzulasten, sondern sei eine Zusatzinformation, die in gewissen frei auf dem Markt erhältlichen Geräten enthalten sei.