abgelehnt. Mit Schreiben vom 3. Juli 1998 ersuchte Rechtsanwalt X. das BFF unter Hinweis auf BGE 123 II 534 um Wiedererwägung. Mit Schreiben vom 9. Juli 1998 lehnte das BFF diese ab und verwies den Beschwerdeführer auf den vorgesehenen Rechtsweg. B. Mit Beschwerde vom 20. August 1998 stellte der Beschwerdeführer bei der Eidgenössischen Datenschutzkommission (EDSK) folgende Anträge: