unter Verurteilung des beklagten Staates zur Wiedergutmachung, zur Kostenrückerstattung und Leistung einer angemessenen Entschädigung für eigene Kosten und solche des Prozessgegners in allen Instanzen. Begründet wurde dieses Gesuch im Wesentlichen damit, dass das Bundesgericht eine Vernehmlassung des Kantonsgerichts X. berücksichtigt habe, ohne dem Beschwerdeführer von dieser Kenntnis zu geben.