4, 5 und 7 DSG verletzt. Das DSG gehe als späteres Gesetz den datenschutzrechtlichen Vorschriften des UVG über die Bekanntgabe vor. Obwohl das Obergericht in seinem zweiten Entscheid die Untersuchung der allfälligen Verletzung des DSG an den Einzelrichter des Bezirksgerichts Zürich