6 können. Entsprechend wurde von der Vertreterin der Beschwerdeführerin im mündlichen Vortrag argumentiert. Das führt ebenfalls dazu, die Einwilligung des Betroffenen aufgrund der besonderen Umstände zu vermuten. 5. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass vorliegend ein Anspruch der Beschwerdeführerin auf umfassende Einsicht in die Akten des Beschwerdegegners bezüglich der Nachforschungen nach ihrem vermissten Sohn anzuerkennen ist. Gründe, die gemäss Art.