Auch im Rahmen des Strafverfahrens können am Verfahren beteiligte Angehörige eines Opfers bei der Akteneinsicht von einem gegen bestimmte Personen geäusserten Verdacht einer deliktischen Tätigkeit Kenntnis nehmen. Schliesslich können auch die Grundsätze des Patientenrechtes analog herangezogen werden, das die Einsicht naher Angehöriger ins Patientendossier anerkennt, wenn die Patienten nicht mehr einwilligen