4 Der Amtsbericht wurde den beiden Parteien zur Kenntnis zugestellt und ihnen Gelegenheit gegeben, allfällige Bemerkungen hierzu schriftlich einzureichen. Der Beschwerdeführer verweist mit Schreiben vom 19. August 1997 auf eine Kopie seines Gesuchs vom 22. Oktober 1996 um Akteneinsicht sowie eine Kopie einer von ihm am 19. März 1997 verfassten Chronologie. Die Beschwerdegegnerin hat keine weiteren Bemerkungen eingereicht. Aus den Erwägungen: