Deshalb habe die holländische Behörde ein einziges Rechtshilfegesuch bezüglich aller Beteiligten gestellt; dies habe zur Konsequenz gehabt, dass das BAP die gesamten Verfahrensakten in nur einem Aktendossier zusammenlegte, welches nicht nach einzelnen Parteien aufgeteilt werden könne. Gemäss Mitteilung der holländischen Behörden sei gegen einzelne Beteiligte das Strafverfahren noch hängig. Wenn den Beschwerdeführern Akteneinsicht gewährt würde, bestünde die Gefahr, dass die in Holland noch laufenden Verfahren gefährdet würden. Im übrigen seien alle in diesem Verfahren eingezogenen Akten im Original an die holländische Behörde als Gesamtpaket überwiesen worden.