Da das obenerwähnte holländische Verfahren noch nicht abgeschlossen sei, treffe dies zu. C. Am 17. April 1996 reichte Rechtsanwältin D. bei der Eidgenössischen Datenschutzkommission (EDSK) gegen das BAP und die OZD Beschwerde ein mit dem Rechtsbegehren: «Es sei den Beschwerdeführern in sämtliche gegen sie aus dem Ausland gestellten Rechtshilfeersuchen zusammengetragenen Originalakten vollumfängliche Einsicht zu gewähren sowie ihnen die Möglichkeit zu geben, von sämtlichen Akten nach ihrer Wahl und auf eigene Kosten Kopien anfertigen zu lassen;