17 Ziffer 2 und 3 (Frage nach Adresse und Telefonnummer des Arbeitgebers, Dauer des Arbeitsverhältnisses) sind abzuändern in dem Sinn, als die Frage nach dem Arbeitsort generell, aber für den Bewerber ausdrücklich als fakultativ zuzulassen ist; Ziffer 3 ist als nicht verbindlich zu erklären, insoweit als die Fragen nach - Anzahl, Alter und Geschlecht der Kinder (Personen, die dem Mietvertrag nicht als Partei beitreten, Verwandschaftsverhältnisse zwischen diesen Personen und dem Mietinteressenten) - Anzahl Autos - Anforderungen, welche an die Wohnung gestellt werden nur unter besonderen Voraussetzungen zugelassen werden.