geeigneten Wohnobjektes relevant und klarerweise ohne Einschränkung zuzulassen. k) Grund der Wohnungssuche Diese Frage ist nach den Empfehlungen ebenfalls nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig (Ziff. 3). Nach Auffassung der EDSK ist die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Frage in der vorliegenden Form nicht schlüssig zu beurteilen, weil die Frage hierfür als zu vage erscheint. Eine Wohnungssuche kann z. B. durch die geografische Lage (Nähe zum Arbeitsort) oder sich ändernden Raumbedarf des Mieters begründet sein. Solche Angaben sind datenschutzrechtlich unbedenklich.