Die Empfehlung erscheint in diesem Punkt als angemessen. Dies wird von der Weiterziehungsbeklagten im wesentlichen auch anerkannt. i) Versicherungs- bzw. andere geschäftliche Beziehungen zur Weiterziehungsbeklagten Die Empfehlung richtet sich nur gegen die Frage nach der Absicht künftiger Geschäftsabschlüsse (Koppelungsgeschäfte). Die Frage nach bestehenden Rechtsbeziehungen fällt deshalb nicht unter die Empfehlung. j) Frage nach den gewünschten Räumlichkeiten Diese Frage fällt unter die nach der Empfehlung nur unter besonderen Voraussetzungen zulässige Frage nach den Anforderungen, welche an die Wohnung gestellt werden. Die Angabe ist für die Auswahl der geeigneten Vertragspartei bzw. des