e) Einkommen Die aufgrund der Empfehlung zulässige Frage nach dem Einkommen in abgestuften 10 000-Fr.-Schritten bis Fr. 100 000.- erscheinen für den Vermieter als genügend, um die Situation des Mietinteressenten abzuschätzen. Der Umstand, dass in einzelnen Kantonen Steuerdaten öffentlich aufliegen, vermag einen weitergehenden Eingriff in den Persönlichkeitsschutz nicht zu rechtfertigen. Das tatsächliche und das steuerbare Einkommen differieren erheblich voneinander. Die vorzitierte Praxis einzelner Kantone betreffend die öffentliche Bekanntgabe von Steuerdaten erscheint zudem im Lichte des heutigen Datenschutzrechts wie auch des Steuerrechts nicht unproblematisch.