6. Beurteilung der Einzelfragen a) Alter, Anzahl und Geschlecht der Kinder Diese Frage ist zulässig, da diese Faktoren eine Vorselektion einer geeigneten Wohnung für den betreffenden Mieter und umgekehrt eine Vorselektion von Interessenten, für die eine bestimmte Wohnung überhaupt in Frage kommen kann, ermöglicht. b) Zivilstand Für den Vermieter wesentlich und nach der Empfehlung ohne weiteres zulässig ist die Frage, ob die Wohnung als Familienwohnung benutzt wird. Hierfür ist nach der heutigen Rechtslage (nur) das Kriterium der Ehe relevant. Jedoch gibt auch die Angabe des Zivilstandes für sich allein darüber keine genügende Antwort.