Im Formular der Weiterziehungsbeklagten ist eine Rubrik «Referenzen» enthalten. Aufgrund der Empfehlung ist die Weiterziehungsbeklagte aufzufordern, dieser Rubrik den Vermerk «fakultativ» beizufügen. Die Weiterziehungsbeklagte hat im übrigen anerkannt, dass die Einholung von Referenzen beim Vorvermieter von einer besonderen, ausdrücklichen Einwilligungserklärung abhängig gemacht werden sollte. 5. Kriterien für die Beurteilung der Empfehlung mit Bezug auf die Einzelfragen des Mietbewerbungsformulars der Weiterziehungsbeklagten