13 DSG vorliegt, zu berücksichtigen. Unter diesem Gesichtspunkt ist davon auszugehen, dass das Ausfüllen einer Warteliste in der Regel durch eine gültige Einwilligung gerechtfertigt ist, und es besteht kein öffentliches Interesse, die Datenerhebung im Zusammenhang mit Wartelisten weiter einzuschränken als im Zusammenhang mit konkreten Einzelbewerbungen. Ziffer 6 der Empfehlung vom 21. November 1994 kann daher nicht verbindlich erklärt werden. 4. Kriterien der Empfehlung betreffend die Einholung von Referenzen