auch Mieter, die ein bestehendes Mietverhältnis vorzeitig auflösen wollen, ein Interesse an der Führung solcher Listen, das bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen ist. Es liegt aber auf der Hand, dass die Führung von Wartelisten nur dann als sinnvoll erscheint, wenn der Vermieter dadurch diejenigen Daten erhält, die für die Auswahl des Mieters für das in Betracht fallende Wohnobjekt erforderlich sind. Es wäre z. B. wenig sinnvoll, eine Einzimmerwohnung sämtlichen auf der Warteliste Eingetragenen anzubieten, auch wenn offensichtlich Interessenten mit Familie und Kindern von vornherein für das betreffende Objekt ausser Betracht fallen.