13 Der Umfang der unter diesem Gesichtspunkt zulässigen Einschränkung der Datenerhebung bei Mietinteressenten ist nachfolgend anhand der kontroversen Punkte des Formulars der Weiterziehungsbeklagten nun im einzelnen zu prüfen. 3. Wartelisten Die besondere Beschränkung der Datenerhebung für Wartelisten gemäss Ziffer 6 der Empfehlung (oben, S. 1) erscheint im Hinblick auf die geltend gemachten Rechtfertigungsgründe als unverhältnismässig. Bei der Anmeldung für eine Warteliste ist die Notwendigkeit zum Abschluss eines neuen Mietverhältnisses weniger dringlich, als wenn unmittelbar eine neue Wohnung gesucht wird. Zudem haben sowohl Mietinteressenten als